Update:
Das hatte natürlich eine Aktualität, von der ich gar nichts gewußt habe 😉 – hier nochmal der Artikel aus dem Oktober. Vielleicht habe ich ja das Urteil mit beeinflußt, wer weiß?
Ich weiß nicht, wo das Problem ist. Als Informatiker sehe ich das ganz einfach: Es muß immer einen Urbeleg geben. Das Wort steht . . . → Mehr lesen: Elektronische Wahlautomaten