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Elektronische Wahlautomaten

Update:

Das hatte natürlich eine Aktualität,  von der ich gar nichts gewußt habe 😉 – hier nochmal der Artikel aus dem Oktober. Vielleicht habe ich ja das Urteil mit beeinflußt, wer weiß?

Ich weiß nicht, wo das Problem ist. Als Informatiker sehe ich das ganz einfach: Es muß immer einen Urbeleg geben. Das Wort steht übrigens nicht mal im Duden. Das geht so:

  • Der Wähler wählt mit Elektronik (egal wie)
  • Es erscheint eine Nummer (z.B. 5-stellig mit 1-2 Buchstaben: 12A4C)
  • Draußen steht ein Drucker, der druckt jede Stimmabgabe (Reihenfolge Zufall)
  • Drauf steht die Nummer (die nur der jeweilige Wähler weiß) und die Partei
  • Da kann der Wähler prüfen, ob seine Wahl registriert ist (Urbeleg)
  • Dann erfolgt die elektronische Auszählung (sofort !)
  • Dann kann im Zweifelsfall mit der Liste nachgeprüft werden

Einziges Problem, was ich dann kommen sehe: Wenn immer alle sehen können, wie es steht, dann warten alle mit Wählen bis zum Schluß, um ggf. die Wahl noch „herumzureißen“. Also dürfte man die Ergebnisse (den Stand) nicht vor Wahl-Ende abfragen.

So viel hat der Informatiker dazu zu sagen. Das wars.

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