Das darf nicht wahr sein: Ein Gericht verbietet den Betrieb des Wahl-O-maten zur Landtagswahl! Ich dachte immer, in Deutschland oder Bayern gibt es keine Internet-Zensur?
Wer sich nicht auskennt oder das Teil nicht kennt, lese dies hier:
Mitteilung über den Wahl-o-mat – Nochmal als PDF: wahl-o-mat
Hätte doch auch gereicht, einen Hinweis einzufordern wie: „Diese Seite stellt nur Parteien dar, die … “ u.s.w. – aber nein, hier siegt eine reaktionäre Null-Eins-Lobby mit Totschlag-Argumenten. Als wenn es keine Kompromisse, keine Graustufen geben würde. Da muß man mal drüber nachdenken, was das bedeutet …
Habe mich auch sehr über dieses Gerichtsurteil gewundert.
[…] auch die Angelegenheit zum Thema Wahl-O-Mat […]